Unsere AGB´s 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dion Betriebs- und Management GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  



  1.


  Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die   mit der DION Betriebs- und Management GmbH geschlossen werden, insbesondere   für die Überlassung von Hotelzimmern, Mietapartments und anderen   Mieträumlichkeiten.

 

  

2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen   Mieträumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken   bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DION GmbH.

 

  

3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn   dies vorher schriftlich vereinbart wurde.







§ 2 Vertragsschluss

  

1.
Der Mietvertrag gilt als verbindlich, sobald eine   schriftliche Bestellung des Kunden vorliegt und diese vom   Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH schriftlich bestätigt wird.

 

  

2.
Die Mieträumlichkeiten stehen dem Kunden am Anreisetag ab   14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht   ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der   Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH das Recht, die reservierten   Mieträumlichkeiten bei Nichtbelegung nach 18.00 Uhr weiterzuvermieten, ohne   dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen   Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer   oder Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist der   Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH dazu verpflichtet, für einen   gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen.

 

  

3.
Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der   Leistungserbringung gültigen Preisliste. Das Hotel ist berechtigt,   Preisänderungen vorzunehmen, wenn in der Auftragsbestätigung feste Preise   genannt sind und zwischen dem Vertragsabschluß und der Leistungserbringung   mehr als drei Monate liegen. Sofern die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis   inbegriffen ist, geht eine zwischenzeitlich Erhöhung der gesetzlichen   Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden.

 

  

4.
Bis zum 30. Tag vor Ankunft ist es für den Kunden und für   den Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH möglich, die Reservierung   kostenfrei zu stornieren. Bei Stornierung der Reservierung in einem Zeitraum   von 29 Tagen oder kürzer vor der Anreise, bzw. bei frühzeitiger Abreise ist   der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH dazu berechtigt, eine   Stornierungsgebühr gegenüber dem Kunden wie folgt zu berechnen:

 

  


Bei Gruppenbuchungen ab 5 Personen

 

  

-
vom 29. Tag bis zum 10. Tag vor Anreise wird der   vereinbarte Übernachtungspreis für die erste Nacht pro stornierter   Mieteinheit fällig.

 

  

-
vom 9. Tag an bis zur Nichtanreise werden 80% des   vereinbarten Mietzinses pro stornierter Mieteinheit berechnet.

 

  

-
bei frühzeitiger Abreise werden 100% des vereinbarten   Preises der stornierten Übernachtungen fällig.

 

  


Bei Einzelbuchungen

 

  

-
die kostenfreie Stornierung der Mietsache ist bis zum 14.   Tag vor Anreise möglich.

 

  

-
vom 13. Tag bis zum 7. Tag vor Anreise wird der   vereinbarte Übernachtungspreis für die erste Nacht pro stornierter   Mieteinheit fällig.

 

  

-
vom 6. Tag an bis zur Nichtanreise werden 80% des   vereinbarten Mietzinses pro stornierter Mieteinheit berechnet.

 

  

-
bei frühzeitiger Abreise werden 100% des vereinbarten   Preises der stornierten Übernachtungen fällig.

Dies geschieht unabhängig davon, ob die Mietäumlichkeiten weitervermietet werden können oder nicht.







§ 3 Zahlungsbedingungen

  

1.
1. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird seitens   des Gastes spätestens 30 Tage vor Anreise eine Vorauszahlung bzw. die Erlaubnis   der Einzugsermächtigung für seine Kreditkarte in Höhe von 50% fällig.

 

  

1.
1. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird seitens   des Gastes spätestens 30 Tage vor Anreise eine Vorauszahlung bzw. die   Erlaubnis der Einzugsermächtigung für seine Kreditkarte in Höhe von 50%   fällig.

 

  

1.
1. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird seitens   des Gastes spätestens 30 Tage vor Anreise eine Vorauszahlung bzw. die   Erlaubnis der Einzugsermächtigung für seine Kreditkarte in Höhe von 50%   fällig.

§ 4 Rückgabe der Mietsache

  

1.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem   Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH spätestens bis 11.00 Uhr geräumt zur   Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH   über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung   des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Mietzinses (Listenpreis) in   Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, den   Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH nachzuweisen, dass diesen kein oder   ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

  

2.
Der festgelegte Preis der Mietsache gilt ausschließlich   für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Für einen verkürzten Aufenthalt gelten   die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste.

 

  

3.
3. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit ist   ausgeschlossen. Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH hat den Kunden   vor Ablauf der Frist nochmals auf die Folgen hinzuweisen. Der nicht   rechtzeitige Auszug des Kunden stellt eine verbotene Eigenmacht dar. Der   Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH sind berechtigt, insoweit vom   Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz an den Mieträumlichkeiten zu   übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines   Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum   einzulagern.

 

  

4.
Der Kunde haftet dem Beherbergungsbetrieb bzw. der DION   GmbH für jeglichen Schaden an Einrichtungsgegenständen oder der Mietsache   selbst und für jegliche Schäden, die über die übliche Abnutzung bei Gebrauch   hinausgehen.

§ 5 Leistungen/Haftung des Beherbergungsbetriebs bzw. der DION GmbH

  

1.
Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH haften für die   Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Sollten Störungen oder Mängel an den   Leistungen auftreten, wird sich der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH   auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Hierbei   haftet der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH jedoch nur bei Vorsatz   oder grober Fahrlässigkeit. Die Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung   gegen die Mietzinsforderung des Beherbergungsbetriebes bzw. der DION GmbH ist   nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden   zulässig.

 

  

2.
Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb   bzw. die DION GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein   Verwahrungsvertrag kommt nur mit ausdrücklichem Abschluss einer schriftlichen   Vereinbarung zwischen Kunden und dem Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH   zustande. Etwaige Haftungsansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb bzw. die   DION GmbH erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der   Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Beherbergungsbetrieb   oder der DION GmbH gegenüber Anzeige hiervon macht.

 

  

3.
Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und   Warensendungen werden ebenfalls mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns   behandelt. Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH übernehmen gegen Entgelt   die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung derselben. Zurückgebliebene   Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden   nachgesandt. Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH bewahren die Sachen   drei Monate auf und berechnen hierfür eine angemessene Gebühr. Danach werden   die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro   übergeben. Jedwede Haftung für die Aufbewahrung der Gegenstände ist   ausgeschlossen.

 

  

4.
Von dem Kunden in Anspruch genommene Leistungen (Telefon,   Wäsche, Parkplatz, etc.) müssen spätestens bei Abreise beglichen werden.   Gegen diese Rechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt   Einwendungen durch den Kunden erhoben werden.

 

  

5.
Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH stellen dem Kunden   in aller Regel ein kostenloses Frühstück zur Verfügung. Hierauf besteht kein   Rechtsanspruch. Sonstige Verpflegungsleistungen sind im Mietzins nicht   enthalten.







§ 6 Höhere Gewalt

  


Wird die Durchführung des Mietvertrages oder die   Bereitstellung der Mietsache im vertragsgemäße Zustand infolge bei   Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,   gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien kündigen.







§ 7 Schlussbestimmungen

  

1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der   Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.   Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

  

2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der DION GmbH.

 

  

3.
Gerichtsstand ist Berlin. Geltendes Recht ist das Deutsche   Recht.

 

  

4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen   Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die   Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Falle   gelten für die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen Regelungen, welchen   den zu ersetzenden Bestimmungen vom Sinngehalt her am nächsten kommen.