Unsere AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dion Betriebs- und Management GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. | Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der DION Betriebs- und Management GmbH geschlossen werden, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Mietapartments und anderen Mieträumlichkeiten. |
2. | Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mieträumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DION GmbH. |
3. | Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. |
§ 2 Vertragsschluss
1. | Der Mietvertrag gilt als verbindlich, sobald eine schriftliche Bestellung des Kunden vorliegt und diese vom Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH schriftlich bestätigt wird. |
2. | Die Mieträumlichkeiten stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH das Recht, die reservierten Mieträumlichkeiten bei Nichtbelegung nach 18.00 Uhr weiterzuvermieten, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer oder Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH dazu verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen. |
3. | Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Das Hotel ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt sind und zwischen dem Vertragsabschluß und der Leistungserbringung mehr als drei Monate liegen. Sofern die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen ist, geht eine zwischenzeitlich Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. |
4. | Bis zum 30. Tag vor Ankunft ist es für den Kunden und für den Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH möglich, die Reservierung kostenfrei zu stornieren. Bei Stornierung der Reservierung in einem Zeitraum von 29 Tagen oder kürzer vor der Anreise, bzw. bei frühzeitiger Abreise ist der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH dazu berechtigt, eine Stornierungsgebühr gegenüber dem Kunden wie folgt zu berechnen: |
Bei Gruppenbuchungen ab 5 Personen |
- | vom 29. Tag bis zum 10. Tag vor Anreise wird der vereinbarte Übernachtungspreis für die erste Nacht pro stornierter Mieteinheit fällig. |
- | vom 9. Tag an bis zur Nichtanreise werden 80% des vereinbarten Mietzinses pro stornierter Mieteinheit berechnet. |
- | bei frühzeitiger Abreise werden 100% des vereinbarten Preises der stornierten Übernachtungen fällig. |
Bei Einzelbuchungen |
- | die kostenfreie Stornierung der Mietsache ist bis zum 14. Tag vor Anreise möglich. |
- | vom 13. Tag bis zum 7. Tag vor Anreise wird der vereinbarte Übernachtungspreis für die erste Nacht pro stornierter Mieteinheit fällig. |
- | vom 6. Tag an bis zur Nichtanreise werden 80% des vereinbarten Mietzinses pro stornierter Mieteinheit berechnet. |
- | bei frühzeitiger Abreise werden 100% des vereinbarten Preises der stornierten Übernachtungen fällig. |
Dies geschieht unabhängig davon, ob die Mietäumlichkeiten weitervermietet werden können oder nicht.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. | 1. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird seitens des Gastes spätestens 30 Tage vor Anreise eine Vorauszahlung bzw. die Erlaubnis der Einzugsermächtigung für seine Kreditkarte in Höhe von 50% fällig. |
1. | 1. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird seitens des Gastes spätestens 30 Tage vor Anreise eine Vorauszahlung bzw. die Erlaubnis der Einzugsermächtigung für seine Kreditkarte in Höhe von 50% fällig. |
1. | 1. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung wird seitens des Gastes spätestens 30 Tage vor Anreise eine Vorauszahlung bzw. die Erlaubnis der Einzugsermächtigung für seine Kreditkarte in Höhe von 50% fällig. |
§ 4 Rückgabe der Mietsache
1. | Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH spätestens bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Mietzinses (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, den Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH nachzuweisen, dass diesen kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. |
2. | Der festgelegte Preis der Mietsache gilt ausschließlich für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Für einen verkürzten Aufenthalt gelten die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste. |
3. | 3. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit ist ausgeschlossen. Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH hat den Kunden vor Ablauf der Frist nochmals auf die Folgen hinzuweisen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt eine verbotene Eigenmacht dar. Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH sind berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz an den Mieträumlichkeiten zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern. |
4. | Der Kunde haftet dem Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH für jeglichen Schaden an Einrichtungsgegenständen oder der Mietsache selbst und für jegliche Schäden, die über die übliche Abnutzung bei Gebrauch hinausgehen. |
§ 5 Leistungen/Haftung des Beherbergungsbetriebs bzw. der DION GmbH
1. | Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH haften für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird sich der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Hierbei haftet der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung gegen die Mietzinsforderung des Beherbergungsbetriebes bzw. der DION GmbH ist nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. |
2. | Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verwahrungsvertrag kommt nur mit ausdrücklichem Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunden und dem Beherbergungsbetrieb bzw. der DION GmbH zustande. Etwaige Haftungsansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Beherbergungsbetrieb oder der DION GmbH gegenüber Anzeige hiervon macht. |
3. | Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden ebenfalls mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns behandelt. Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH übernehmen gegen Entgelt die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH bewahren die Sachen drei Monate auf und berechnen hierfür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jedwede Haftung für die Aufbewahrung der Gegenstände ist ausgeschlossen. |
4. | Von dem Kunden in Anspruch genommene Leistungen (Telefon, Wäsche, Parkplatz, etc.) müssen spätestens bei Abreise beglichen werden. Gegen diese Rechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen durch den Kunden erhoben werden. |
5. | Der Beherbergungsbetrieb bzw. die DION GmbH stellen dem Kunden in aller Regel ein kostenloses Frühstück zur Verfügung. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Sonstige Verpflegungsleistungen sind im Mietzins nicht enthalten. |
§ 6 Höhere Gewalt
Wird die Durchführung des Mietvertrages oder die Bereitstellung der Mietsache im vertragsgemäße Zustand infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien kündigen. |
§ 7 Schlussbestimmungen
1. | Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. |
2. | Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der DION GmbH. |
3. | Gerichtsstand ist Berlin. Geltendes Recht ist das Deutsche Recht. |
4. | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Falle gelten für die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen Regelungen, welchen den zu ersetzenden Bestimmungen vom Sinngehalt her am nächsten kommen. |